Unternehmen

Zeitarbeit

 

Mitarbeiter eines Zeitarbeitunternehmens arbeiten innerhalb eines

 bestimmten Zeitraumes in einem Kundenunternehmen der Zeit-

arbeitsfirma. Der Mitarbeiter ist fest angestellt bei der Zeitarbeitsfirma.

Wenn ein Unternehmen

nun einen Personalengpaß hat, kann das Unternehmen bei einer Zeit-

arbeitsfirma einen Mitarbeiter "anfordern". Die Zeitarbeitsfirma "überläßt"

dann für diesen bestimmten Zeitraum ihren Mitarbeiter an das andere

Unternehmen.

Die Zeitarbeitsfirma trägt dabei das volle Arbeitgeberrisiko. Das bedeutet,

bei Krankheit oder Urlaub zahlt die Zeitarbeitsfirma das Gehalt weiter. Der

Kunde bezahlt nur die effektiv geleisteten Stunden des LA. Wenn der M

itarbeiter ausfällt, muß das Kundenunternehmen auch nichts bezahlen.

Auch wenn ein Einsatz dann beendet ist, ist der Mitarbeiter weiterhin bei

dem Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt. Das heißt, er muß sein Gehalt

weiterbekommen, auch wenn die Zeitarbeitsfirma noch keinen neuen

Auftrag für den Mitarbeiter hat. Zeitarbeitet bedeutet nicht, dass man

nur auf Zeit

beschäftigt ist.


Das Gesetz sagt:
Leiharbeitnehmer im Sinne des 'Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung' (AÜG) vom 7.August 1972 - BGBI.IS. 1393 - ist

ein Arbeitnehmer, der zu einem Verleiher in einem Arbeitsverhältnis steht

und Dritten (Entleiher) gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen wird.

 

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